Grundsatzpapier des DBV zur Spaltung des Welt-Verbandes

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Es gibt inzwischen zwei Amateurbox-Weltverbände (IBA und WB). Nun gibt es auch in Deutschland Bestrebungen, die zu einer Spaltung führen können. Der DBV hat dazu ein Grundsatzpapier veröffentlicht.
 
WiP

Eckpunkte für kontrollierte Vereinbarung
zwischen
Deutscher Boxsport-Verband (DBV)
und
anderen Verbänden (a.V.)

Grundsätzliche Vorbemerkungen

Beide Partner sind sich darüber einig, dass die im Folgenden aufgeführten Positionen konsequent und rückhaltlos beachtet und eingehalten werden.

  • Die Anti-Doping Ordnung des DBV / NADA
  • Die medizinische Grunduntersuchung des DOSB ist für alle Kaderathleten Pflicht.
    Vereinssportler müssen die medizinische Grunduntersuchung, gemäß Vorgabe Startbuch, sowie unter Berücksichtigung des Ringärztebuchs für das Olympische Boxen von 2019, durchführen.
  • Konsequente Umsetzung des Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt im DBV mit Null Toleranz.
  • Es gelten die Wettkampfbestimmungen des DBV / World Boxing (WoBo) und Bund Deutscher Berufsboxer (BDB)

    Sofern die genannten Wettkampfbestimmungen nicht zur Anwendung kommen sollen, müssen die für die Veranstaltung vorgesehenen Wettkampfbestimmungen vorher in schriftlicher Form der Kampfrichterkommission des DBV zur Prüfung vorgelegt werden, die dann eine Empfehlung an den Geschäftsführenden Vorstand zur Entscheidung vorlegt.
    Diese Teilnahmeanträge müssen mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf über die Geschäftsstelle des DBV, mit Formblatt, beantragt werden.
    Wichtiger Hinweis:
    Der Geschäftsführende Vorstand tagt grundsätzlich einmal pro Woche.
    Nach Überprüfung der Abläufe der Veranstaltung werden auch die Anträge von

    – Kampfrichtern / Supervisor etc.
    – Trainer
    – übriges Personal

    durch die Kampfrichterkommission geprüft und vom Geschäftsführenden Vorstand entschieden.

  • DBV Startbuch
  • Insbesondere müssen KO-Sperren konsequent eingehalten werden.
  • Die im Folgenden aufgeführten wichtigen Themen sind immer Einzelfallentscheidungen, die nur für eine Veranstaltung gelten und immer neu beantragt werden müssen.
  • Vor jedem Einsatz Versicherungen überprüfen – Eigenverantwortung

Folgende wichtige Themen müssen abgestimmt sein:

1. Terminabstimmung
Zwischen dem DBV und der a.V.* werden zwischen dem Sportdirektor des DBV und dem Generalsekretär und den Verantwortlichen der a. V. die Termine so abgestimmt, dass die Athletinnen und Athleten des DBV ohne Nachteile an anderen wichtigen Zielstellungen (Olympiavorbereitung/Kaderplanungen) teilnehmen können.

2. Personalabstimmung/Einsatz

2.1 Einsatz Kampfrichter / ITO’s
Ringpersonal KO*
DBV u. Verantwortliche der a. V.
2.2 Einsatz medizinisches /
physiotherapeutisches Personal
Verbandsärztin DBV u. Verantwortliche der a. V.
2.3 Trainer / Betreuer
Sonstige
Sportdirektor DBV u. Verantwortliche der a. V.

3. Athletinnen-/Athletenauswahl / Einsatz
3.1 Nominierungen für Einsätze im Verantwortungsbereich der a. V. bzw. Starts unter der Namensgebung a. V., werden durch die zuständigen DBV-Bundestrainer nominiert. Dies gilt für alle Kaderathletinnen und Kaderathleten.
3.2 Für die übrigen Athleten/innen (Vereinssportler) gelten die hohen Sicherheitsbestimmungen der Wettkampfbestimmungen des DBV für eine Auslandsstartgenehmigung, dass das Leistungsniveau des zu erwartenden Wettkampfniveaus angemessen ist. Bei den Vereinssportlern treffen die Auswahl die zuständigen Landesverbände.

4. Ausbildungsentschädigung für Personen, die im Paragraphen § 2 und § 3 definiert sind
4.1 Beide Partner sind sich einig, dass pro abgestellte Person aus dem Bereich des DBV, die eine konkrete Einsatzaufgabe im Rahmen einer a. V. – Veranstaltung oder Lehrgänge / Wettkämpfe etc. hat, diese mit 100 Euro pro Veranstaltungstag berechnet wird.
4.2 Die Anmeldungen müssen 14 Tage vor Beginn bei der Geschäftsstelle des DBV angefragt werden.
Versäumt man diese Frist, kann auch durch Zahlung von 200 Euro bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung noch eine Genehmigung erteilt werden.
Bei Zuwiderhandlung (nicht korrekte Anmeldung) ist nachträglich eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen und der/die Betroffene erhalten einen ersten Verstoß.

Bei Nichtzahlung ruht das Startbuch und es wird ein zweiter Verstoß ausgesprochen.
Gleichzeitig tritt eine 12-monatige Sperre ein, die auf einen Monat verkürzt werden kann bei Zahlung von

  1. 200 Euro für den ersten Verstoß
  2. 500 Euro für den zweiten Verstoß

 

 

*KO – Kampfrichterobmann
* a. V. – andere Verbände