Informationen zur Mitgliedschaft

Für die Aufnahme als Mitgliedsverein bzw. Boxabteilung in den Westfälischen Amateur-Box-Bezirk e. V. (WABB) werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Schriftliche Bitte um Aufnahme in den WABB.
  2. Nachweis über die Zahlung der Aufnahmegebühr.
  3. Gründungsprotokoll des Vereins bzw. der Abteilung inkl. Teilnehmerliste.
  4. Aktuelle Vereinssatzung
  5. Bei Gründung einer Boxabteilung ist die Vereinskennziffer des LSB NRW sowie die Registernummer und der Ort des Registergerichts des Hauptvereins mitzuteilen.
  6. Aktueller Vereinsregisterauszug bzw. nach Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht ist eine Kopie des Auszuges aus dem Vereinsregister einzureichen.
  7. Eine Kopie der Gemeinnützigkeit des Vereins vom zuständigen Finanzamt ist einzureichen. Erforderlich ist die Befreiung bzw. die vorläufige Befreiung von der Körperschaftssteuer.
  8. Nachweis darüber, dass mind. ein Mitglied des Vereins/der Abteilung über eine vom LSB NRW anerkannte Boxtrainerlizenz, Fachlizenz Boxen, den Abschluss Dipl. Sportlehrer oder eine vergleichbare Qualifikation verfügt.
  9. Mitteilung über die derzeitige Anzahl der tatsächlichen Vereinsmitglieder.

Der Vorstand kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise verlangen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Prüfung aller Unterlagen. Die Aufnahmegebühr wird erstattet, wenn der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €, die beim WABB verbleibt.

Aufnahmegebühr: ……………………. 200,00 € (einmalig)
Die Aufnahmegebühr ist auf das WABV-Konto bei der Dortmunder Volksbank zu überweisen. Konto Nr.: DE78 4416 0014 5024 0512 00.

Jahresbeitrag
bei bis zu 40 Mitgliedern …………….. 300,00 € (jährlich)
jedes weitere Mitglied ……………………. 1,00 € (jährlich)
zzgl. Jugendförderung je Mitglied ……. 0,50 € (jährlich)
zzgl. LSB je Mitglied ……………………… 0,36 € (jährlich)
Der Jahresbeitrag wird im Jahr nach der Aufnahme erstmalig anhand der Mitgliedszahlen, die der LSB dem NRW-Boxverband übermittel, berechnet. Darüber erfolgt eine Rechnungsstellung des WABB an den jeweiligen Verein.

Die Aufnahme erfolgt zum Quartalsbeginn, nach Erhalt der Aufnahmebestätigung, und für mindestens 1 Jahr. Zeitgleich mit dem Versand der Aufnahmebestätigung an den Verein erfolgt die Anmeldung durch den WABB an den Landessportbund NRW sowie die Sporthilfe NRW.

Die vorgenannten Unterlagen sind an die Geschäftsstelle des WABB zu senden:
Andrea Placke, Geschäftsstelle WABB
Ledder Straße 52
49477 Ibbenbüren
plackeandrea.ibb@gmail.com

Eine Bitte in eigener Sache:
Bitte seht von dem Versand via Einschreiben ab, da das dann möglicherweise nicht zugestellt werden kann, wenn niemand zuhause ist. Danke!