Zuschussquellen für Aktivitäten und Projekte der Vereine

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Hier eine aktuelle Auflistung der wichtigsten „Töpfe“ und Zuschussquellen für Aktivitäten und Projekte der Vereine, die der SSB Dortmund seinen Vereinen zur Verfügung gestellt hat:

Aktuelle Fördermöglichkeiten:

Förderung der Übungsarbeit

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports werden in 2023 auch Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen bei Antragstellung ausgelaufen sind oder in 2023 auslaufen. Die entsprechenden Lizenzen sind im Jahr 2023 zu verlängern. Das Antragsverfahren zur „Förderung der Übungsarbeit“ im Jahr 2023 startet am 30.03.2023. Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.

Energiehilfe
Die Landesregierung hat eine Krisenhilfe für Sportvereine, Fachverbände und Bünde in NRW im Umfang von 55 Millionen Euro verabschiedet. Das ist eine wichtige Unterstützung zur Sicherung des Vereinssports angesichts der deutlich gestiegenen Preise. Die Richtlinie des Landes finden Sie hier. Der LandesSportBund NRW arbeitet mit Hochdruck daran, diese Richtlinie in ein praktikables Förderverfahren umzusetzen. Dazu wurde ein Formular online zur Verfügung gestellt. Es soll allen Antragstellern eine erste Orientierung geben, so dass sie die notwendigen Informationen für einen Antrag zusammentragen können. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über das Förderportal des Landessportbundes NRW.
Informationen und einen Musterantrag finden Sie unter folgendem Link: Energiekrise 2022/23: Was Sportvereine tun können | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw)

Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein – 2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2023
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:
• Kooperation Sportverein mit Schulen
• Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
• Integration
• Inklusion
• Gesundheitssport
• Sport der Älteren
• Mädchen und Frauen im Sport
• Reha-Sport
Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30.05.2023 möglich. Sollten die Landesmittel vor Ende der Antragsfrist ausgeschöpft sein, schließt das Förderportal vorzeitig.

 

mfG

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