Eingetragene (als e.V. beim Amtsgericht registriert) und gemeinnützige (vom Finanzamt als
gemeinnützig anerkannt und steuerbefreit) Sportvereine finanzieren sich in erster Linie aus:
– Mitgliedsbeiträgen (feste Beiträge, Aufnahme-, Kurs-, Teilnahmegebühren und Umlagen)
und
– Zuschüssen von öffentlichen Trägern (Stadt) und Sportorganisationen (LSB NRW, Verband)
und
– Spenden (Sponsoring, einmalige Spende, Crowd Funding, Spendenaktionen)
sowie
– Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb Sportveranstaltungen, Verkauf, Werbung)
Ein eingetragener, gemeinnütziger Verein kann darüber hinaus etliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen:
– Befreiung von der Körperschaftssteuer
– steuer- und sozialabgabenfreie Bezahlung von Trainern (3000,00 Euro/Jahr)
– Steuerfreie Honorierung der Ehrenamtler über die Ehrenamtspauschale (840,00 Euro/Jahr)
– vereinfachte Buchführung (Einnahme – Ausgaben Buchhaltung)
und wenn er in einem anerkannten Fachverband (z.B: WABB) und dem SSB/KSB Mitglied ist:
– Kostenlose bzw. kostengünstige Nutzung städtischer Sporthallen
– Zuwendungen aus der kommunalen Sportpauschale
– Programme der Länderministerien und Bezirksregierungen
– Günstige pauschale Pflicht-Versicherungen über den LSB NRW / ARAG
– Günstige weitere freiwillige Versicherungen über den LSB NRW / ARAG
Voraussetzung für die Nutzung der genannten Möglichkeiten ist vor allem die Gemeinnützigkeit des Vereines, die über den Steuerbescheid (früher Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid) des Finanzamtes nachgewiesen wird. Nach dem ersten Jahr der Vereinsgründung wird der Steuerbescheid aufgrund der ersten Steuererklärung und Prüfung ausgestellt und gilt insgesamt 5 Jahre.
Bereits nach drei Jahren verlangt das Finanzamt spätestens eine neue Steuererklärung für die zurückliegenden 3 Jahre (geht nur noch online über ELSTER).
Bis 45000,00 Euro Umsatz pro Jahr bzw. Vermögen am Jahresende ist der Verein kaum weiteren Prüfungen unterworfen. Der Verein soll die Mittel wieder einsetzen, nicht ansparen.
W. Peters
Wilfried Peters
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