Der Veranstalter behält sich vor, die Ausschreibung oder Teile davon, abzuändern oder Wettbewerbe oder die gesamte Veranstaltung aus zwingenden Gründen abzusagen.
Der Ausrichter behält sich ebenso vor, entsprechende Vorgaben der zuständigen lokalen Behörden umzu-setzen, auch wenn sie Einfluss auf Wettkampf- oder Rahmenprogramm haben.
VERANSTALTER:
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh)
AUSRICHTER:
Allgemeiner Hochschulsport/ Universität Kassel
AUSTRAGUNGSORT:
Aueparkhalle, Damaschkestraße 25, 34121 Kassel
TERMIN: 01.11. – 03.11.2024
TEILNAHMEBERECHTIGUNG:
§ 3 der Satzung des adh (Auszug)
(1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich an-erkannte oder diesen gleichwertigen Hochschulen sein. „Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK.“
§§ 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh
§ 7 (Auszug)
(1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startbe-rechtigt.
(2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufs-qualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt.
(3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Sat-zung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Länderrat.
§ 8 (Auszug)
(1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studien-bescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen.
(2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Se-mester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
(3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Aus-richter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nach-trägliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung.
(4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in
a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberech-tigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist,
b) ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt,
c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat.
(5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist.
ZUSÄTZLICHE VORAUSSETZUNGEN:
Sowohl die Männer als auch die Frauen müssen einen gültigen Star-tausweis des DBV inklusive der jährlichen medizinischen Überprü-fung (§18 der gültigen WB beachten!) und der jährlichen Lizenzierung vorlegen. Außerdem darf die Kämpferin/der Kämpfer keiner Sperre unterliegen und verpflichtet sich, den NADA-/WADA-Code einzuhalten.
Boxer, die auch Kickboxen und/oder andere dem Boxsport artver-wandte Kampfsportarten betreiben oder betrieben haben, sind verpflichtet, diese sportlichen Aktivitäten nachzuweisen und anzuzei-gen. Bei Nichtbeachtung verlieren sie das Startrecht.
SUCHTMITTELVERBOT:
• Der Konsum von Alkohol und anderer Suchtmittel in den Sport-stätten ist während der gesamten Veranstaltung untersagt.
• Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol und ande-rer Suchtmittel ist untersagt.
• Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des § 5 der Rechts- und Strafordnung (RSO) des adh.
DOPINGKONTROLLEN:
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) führt im Auftrag des adh die Or-ganisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens durch.
Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnisma-nagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestim-mungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt die-ses in eigenem Namen durch.
Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sport-schiedsgerichtsordnung der DIS (DIS-SportSchO). Mit Einleitung des Dis-ziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten.
MELDUNGEN:
Über die jeweils zuständigen Hochschulsporteinrichtungen/Sportrefe-rate unter https://events.adh.de/ (im passwortgeschützten adh-Melde-system)
Nichtmitgliedshochschulen melden formlos per E-Mail an das Sportreferat des Allgemeinen Hochschulsport der Uni Kassel unter sportreferat@uni-kassel.de UND als Kopie an den adh (E-Mail: friederich@adh.de ). Die Meldung muss durch die Hochschulleitung oder ein Organ der Studierendenschaft unterzeichnet sein.
Die/der Teilnehmende erklärt sich mit ihrer/seiner Meldung einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Deutschen Hochschulmeisterschaft Bo-xen gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk und Fernsehen, Werbung, Büchern und sonstigen Medien ohne jeden Vergü-tungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.
Mit der Meldung sind folgende Angaben verbindlich einzugeben:
+ Pro Teilnehmer: Name, Vorname, Geschlecht, Alter, Hochschule, DBV-Startausweis-Nummer, Gewichtsklasse, Angabe Kampfrekord im Boxen (Siege-Niederlagen-Unentschieden), Mobilnummer und E-Mail-Adresse.
→ Kampferfahrung/Kampfrekorde aus anderen Kontaktsportarten wie z. B. Kick-Thai-K1 oder MMA sind meldepflichtig.
+ Pro Hochschule ist außerdem Folgendes zu melden: Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Mobilnummer und E-Mail-Adresse)
→ Jeder Sportler startet generell in der gemeldeten Gewichtsklasse!
→ Eine Startgenehmigung des Landesverbandes ist nicht nötig.
→ Nach dem Meldetermin werden die Meldelisten veröffentlicht!
DATENSCHUTZ:
Die Teilnehmenden bestätigen mit der Anmeldung ausdrücklich die Richtig-keit aller von ihnen angegebenen Daten. Die Daten werden in dem für die Durchführung der Deutschen Hochschulmeisterschaft Boxen erforderlichen Umfang maschinell gespeichert. Zudem bestätigen die Teilnehmer mit ihrer Anmeldung, dass sie mit Foto- & Filmaufnahmen zum Zwecke der Veröffentlichung einverstanden sind.
MELDESCHLUSS:
Dienstag, 22. Oktober 2024
NACHMELDUNGEN:
Nachmeldungen sind nur in Absprache mit dem DC und dem Ausrichter möglich! Und müssen durch die nachmeldende Hochschule bestätigt werden!
MELDEGELD:
32,00 Euro pro Teilnehmer/in
Für bestätigte Nachmeldungen ist ein Meldegeld von 60,00 Euro fällig.
Nichtmitgliedshochschulen: 108,00 Euro pro Teilnehmer/in.
Das Meldegeld wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Mehr Infos gibt es nach Eingang der Meldung.
ABSAGEN:
Bei Absage nach Meldeschluss muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, ansonsten ist das Meldegeld zu zahlen.
STARTBERECHTIGUNG:
Die Startberechtigungen nach der WO (§§7,8) des adh müssen bis zum 01.11.2024 bis 18:00 Uhr vorgelegt werden.
REGLEMENT:
Kampfzeit:
• A-Turnier: 3 x 3 Min. Männer und Frauen
• B-Turnier: 3 x 3 Min. Männer und Frauen
Im A- und B-Turnier greifen grundsätzlich die Wettkampfbestimmungen (WB) vom 17.10.2023. WB–Änderungen, die bis zum Meldetermin vom DBV veröffentlicht werden, sind zu berücksichtigen. Vor allem §17 gilt es zu beachten.
+ Geboxt wird mit DBV-Siegel versehenen 10 bzw. 12 Unzen-Handschuhen. Die Handschuhe werden vom Veranstalter gestellt, somit dürfen mit-gebrachte Handschuhe nicht verwendet werden. Zur Vermeidung von Verletzungen ist der Schaft der Handschuhe mit Tape abzukleben oder mit einer Manschette abzudecken.
+ Nur die weiblichen Boxer müssen einen mit der gültigen Prüfmarke (DBV-Siegel) versehenen Kopfschutz tragen. Es sind eigene Kopfschützer mit gültiger Prüfmarke zu verwenden, wenige Ersatzkopfschützer sind aber vorhanden.
+ Geboxt wird in den unten angehängten Gewichtsklassen. + Ein Kampf kommt nur zustande, wenn in einer Gewichtsklasse mindestens zwei Teilnehmer gemeldet haben! Falls kein Kampf zustande kommt, wird der Teilnehmer rechtzeitig darüber informiert!
AUSTRAGUNGSMODUS:
Einteilung in A- und B-Turnier
• A-Turnier (=Deutsche Hochschulmeisterschaft)
Männer: Athleten mit gültigem Startausweis ab 9 Kämpfen oder 7 Sie-gen Frauen: Athletinnen mit gültigem Startausweis ab 5 Kämpfen oder 3 Siegen. → Startausweis des DBV erforderlich!
→ Sind in einer Gewichtsklasse mehr als acht Teilnehmer gemeldet, wird aus organisatorischen Gründen nach der Anzahl der Siege in ein A1- und A2-Turnier aufgeteilt!
• B-Turnier
Männer: Athleten mit gültigem Startausweis mit bis zu 8 Kämpfen oder 6 Siegen Frauen: Athletinnen mit gültigem Startausweis mit bis zu 4 Kämpfen oder 2 Siegen. → Startausweis des DBV erforderlich!
→ Sind in einer Gewichtsklasse mehr als vier Teilnehmer gemeldet, wird aus organisatorischen Gründen nach der Anzahl der Siege in ein B1-, B2-, und B3-Turnier aufgeteilt!
AUSLOSUNG:
Die Auslosung erfolgt am Anreisetag.
TURNIERLEITUNG:
• Tobias Heyer (Organisation)
• Vertreter vom DBV (technische Leitung)
• Markus Regele, Disziplinchef Boxen im adh
SCHIEDSGERICHT:
• Vertreter vom DBV
• Vertreterin/Vertreter des adh
• Markus Regele, Disziplinchef Boxen im adh
Kampfgericht:
• wird vom DBV nominiert
ZEITPLAN:
Freitag, 01.11.2024
15:00 bis 17:30 Anreise, Akkreditierung
18:00 Obleuteversammlung und Auslosung.
→ Die Teilnahme an der Obleuteversammlung ist für jede Hochschule bzw. einen Vertreter (z. B. Trainer) verpflichtend.
Offizielle Begrüßung
Samstag, 02.11.2024
07:00 bis 08:00 Offizielles Wiegen und ärztliche Untersuchung
07:30 bis 09:30 Zeit fürs Frühstück
09:45 Offizielle Begrüßung
10:00 Viertelfinale, 1. Runde
14:00 Viertelfinale, 2. Runde/Halbfinale
18:00 Halbfinale
Sonntag, 03.11.2024
07:00 bis 08:00 Offizielles Wiegen und ärztliche Untersuchung
07:30 bis 09:30 Zeit fürs Frühstück
09:45 Uhr Offizielle Begrüßung und Einmarsch
ab 10:00 Uhr Finale des B-Turniers und dann des A-Turniers
Änderungen im Ablaufplan sind möglich! Daher stets die Aushänge und Durchsagen beachten!
TITEL:
Deutsche Hochschulmeisterin und Deutscher Hochschulmeister Boxen 2024 (nur Gewinner/-in des A-Turniers!)
AUSZEICHNUNGEN:
Die drei Erstplatzierten des B-Turniers erhalten Urkunden. Die drei Erstplatzierten des A-Turniers erhalten Urkunden und die adh-Siegernadeln in Gold, Silber und Bronze.
UNTERKUNFT/VERPFLEGUNG:
In nächster Nähe steht im Hotel La Strada ein Abrufkontingent für Übernachtungen im Zeitraum des Wettkampfes von Freitag bis Sonntag zur Ver-fügung. Mit dem Stichwort „Hochschulmeisterschaft“ können bis spätestens 01.10.2024 die teilnehmenden Universitäten / Hochschulen selbst unter nachfolgendem Link buchen:
Anmeldeformular mit dem Stichwort „Hochschulmeisterschaft“: (https://forms.wix.com/f/7171535105708524271)
Das Mittagessen wird an der Wettkampfstätte von einer Feldküche kostenpflichtig bereitgestellt.
Zum Abendessen wird eine Versorgung an der Wettkampfstätte kosten-pflichtig möglich sein.
Party am Samstag im Foyer der Aueparkhalle!
Beginn: 20:00 Uhr
ANFAHRT:
Mit dem PKW:
Von Norden/Osten/Süden kommend wechseln Sie von der A7 an der Ausfahrt 79 (Kreuz-Kassel-Mitte) auf die A49 in Richtung Marburg/ Kassel-Zentrum. Verlassen Sie die A49 an der Ausfahrt 5 (Kassel Auestadion) und folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 1 km. Biegen Sie rechts in Richtung Eissporthalle in die Damaschkestraße ein. Parkmöglichkeiten sind vor Ort ausreichend vorhanden.
Von Westen kommend (A44 in Richtung Kassel) verlassen Sie die Auto-bahn an der Ausfahrt 69(Kreuz Kassel). Von der A49 wechseln Sie an der Ausfahrt 5 (Kassel-Auestadion) auf die B3 Richtung Kassel-Zentrum und folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 1 km. Biegen Sie rechts in Richtung Eissporthalle in die Damaschkestraße ein. Parkmöglichkeiten sind vor Ort ausreichend vorhanden.
Mit der Bahn:
Zugverbindungen erhalten Sie unter www.bahn.de. Der Fernverkehrsbahn-hof ist Kassel-Wilhelmshöhe. Über den Regionalverkehr (www.kvg.de) können Sie auch den Kassel-Hauptbahnhof erreichen. Reisen Sie über öffentliche Verkehrsmittel an, empfiehlt es sich jedoch in Kassel am Fernverkehrsbahnhof Kassel-Wilhelmshöhe auf die Straßenbahn umzusteigen. Sie sollten hierbei die Linien 1 (Richtung Holländische Straße) oder 3 (Richtung Irings-häuser Straße) bis zur Haltestelle „Rathaus“nutzen, um im Anschluss in die Linien 5 (Richtung Baunatal) oder 6 (Richtung Brückenhof), sowie RT5 bis zur Haltestelle „Auestadion“ zu fahren. Nach 5-minütigem Fußweg in Richtung der Eissporthalle Kassel erreichen Sie die Aueparkhalle mit zugehörigen Sportanlagen und Seminarräumen.
AUSKUNFT:
Für fachliche Fragen:
Markus Regele
Disziplinchef Boxen im adh
Telefon: 0177-3501984
E-Mail: dc-boxen@adh.de
Für organisatorische Fragen:
Tobias Heyer oder das Sportreferat
+49 (0) 561 / 804 – 5257 / – 5259
E-Mail: tobias.heyer@uni-kassel.de / sportreferat@uni-kassel.de
DBV:
Detlef Jentsch
0355-423667
d.jentsch@boxverband.de
HAFTUNG:
Die Teilnahme an der Deutschen Hochschulmeisterschaft Boxen er-folgt auf eigenes Risiko. Von Veranstalter und Ausrichter wird keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gegenstände.
Mit der Anmeldung erklären alle Teilnehmenden verbindlich, dass gegen ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sie einen ausreichenden Trainingszustand haben.
Diese Haftungsvereinbarung wird durch die Meldung anerkannt.